Ein Haus verkaufen und wohnen bleiben ist auch in Göggingen möglich, und zwar über mehrere Modelle: Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht, Leibrente, Rückmiete oder Teilverkauf. Alle verschaffen Ihnen Kapital, während Sie in Ihrem Zuhause bleiben, unterscheiden sich aber deutlich bei Eigentum, Sicherheit und laufenden Pflichten. Welches Modell passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Plänen und Ihrer Familie ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Nießbrauch und beim Wohnrecht wird das Haus verkauft, Sie behalten aber ein im Grundbuch gesichertes Nutzungsrecht.
- Bei der Leibrente erhalten Sie den Kaufpreis ganz oder teilweise als regelmäßige Zahlung, meist kombiniert mit einem Wohnrecht.
- Bei der Rückmiete verkaufen Sie zum Marktpreis und wohnen als Mieter weiter.
- Beim Teilverkauf geben Sie nur einen Anteil ab und zahlen für dessen Nutzung ein Entgelt.
- Grundlage jedes Modells ist eine realistische Bewertung des Hauses. Notar und Steuerberater sollten früh eingebunden werden.
Haus im Alter verkaufen und wohnen bleiben: Welche Modelle gibt es?

Viele Eigentümer in Göggingen leben seit Jahrzehnten in ihrem Haus. Der Garten wird mit den Jahren zu groß, eine Modernisierung steht an oder das Geld soll für Pflege und Ruhestand verfügbar sein. Ausziehen möchten die wenigsten. Fünf Wege machen beides möglich.
Verkauf mit Nießbrauch
Der Käufer wird Eigentümer, Sie behalten das Recht, das Haus selbst zu nutzen oder zu vermieten. In der Regel tragen Sie weiter die laufenden Kosten. Weil der Käufer das Haus vorerst nicht nutzen kann, fällt der Kaufpreis entsprechend niedriger aus.
Verkauf mit Wohnrecht
Ähnlich wie beim Nießbrauch, allerdings dürfen Sie das Haus nur selbst bewohnen und nicht vermieten. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Ziehen Sie später in eine Pflegeeinrichtung, lässt sich das Haus nicht vermieten, um die Kosten zu decken.
Leibrente
Der Käufer zahlt den Kaufpreis ganz oder teilweise als lebenslange Rente, meist zusammen mit einem Wohnrecht. Wichtig ist, dass die Rente im Grundbuch abgesichert und der Käufer zahlungsfähig ist.
Rückmiete
Sie verkaufen zum Marktpreis und schließen gleichzeitig einen Mietvertrag. Damit stehen Ihnen Kaufpreis und Mieterschutz zur Verfügung. Verkauft der neue Eigentümer später weiter, gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ nach § 566 BGB.
Teilverkauf
Ein Anbieter kauft einen Anteil, Sie bleiben Miteigentümer mit Nutzungsrecht und zahlen für den verkauften Anteil ein monatliches Entgelt. Prüfen Sie die Gebühren, die Regeln für einen späteren Gesamtverkauf und die Laufzeit des Vertrags genau.
Wie unterscheiden sich die Modelle im Vergleich?
| Modell | Eigentum danach | Stärken | Zu bedenken |
|---|---|---|---|
| Nießbrauch | Käufer | Selbst wohnen oder vermieten | Geringerer Kaufpreis, laufende Kosten bleiben meist bei Ihnen |
| Wohnrecht | Käufer | Lebenslang gesichertes Wohnen | Vermieten ausgeschlossen, geringerer Kaufpreis |
| Leibrente | Käufer | Regelmäßiges Einkommen | Abhängig von der Zahlungsfähigkeit des Käufers |
| Rückmiete | Käufer | Marktpreis, Kapital sofort verfügbar | Monatliche Miete, Mietvertrag gut regeln |
| Teilverkauf | Gemeinsam mit Anbieter | Sie bleiben Miteigentümer | Nutzungsentgelt, Gebühren, Regeln beim späteren Verkauf |
Was leistet die Bewertung bei diesen Modellen?
Jedes Modell beginnt beim Marktwert des Hauses. Aus ihm leiten sich Kaufpreis, Rentenhöhe, Miete oder der Preis für den Anteil ab. Beim Nießbrauch und beim Wohnrecht wird zusätzlich der Wert des Nutzungsrechts berücksichtigt, in den Ihr Alter und die statistische Lebenserwartung einfließen. Ist schon der Ausgangswert zu niedrig, wirkt sich das auf alle weiteren Zahlen aus. Eine sorgfältige Bewertung vor Ort ist deshalb der erste Schritt. Mehr dazu auf der Seite zur Immobilienbewertung.
Warum sollten Sie Ihre Familie früh einbeziehen?

Ein Verkauf mit Wohnrecht oder Leibrente verändert, was Ihre Kinder später erben. Sprechen Sie deshalb offen über Ihre Pläne. Manchmal möchte ein Kind das Haus selbst übernehmen. Dann gilt:
- Auch ein Verkauf innerhalb der Familie braucht einen notariellen Vertrag.
- Zwischen Eltern und Kindern fällt keine Grunderwerbsteuer an, zwischen Geschwistern schon.
- Ein Preis unter Marktwert gilt teilweise als Schenkung, mit möglichen Folgen für Schenkungsteuer und Pflichtteilsergänzung.
- Die steuerlichen Einzelheiten klären Sie mit einem Steuerberater, die Vertragsgestaltung mit dem Notar.
Weitere Gedanken zum Thema finden Sie in den Beiträgen zum Immobilienverkauf im Alter und zum Verkleinern nach dem Hausverkauf.
Seit 2005 begleite ich Eigentümer in Göggingen und ganz Augsburg, persönlich und mit Zeit für Ihre Fragen und die Ihrer Familie. Mehr über meine Arbeit vor Ort: Immobilienmaklerin in Augsburg.
Warum möchten so viele Eigentümer in Göggingen wohnen bleiben?

Göggingen im Süden Augsburgs verbindet gewachsene Wohnstraßen mit Einfamilienhäusern, Wohnanlagen und dem bekannten Kurhaus. Viele Eigentümer schätzen die kurzen Wege und wollen ihr Viertel nicht verlassen. Genau deshalb sind Modelle mit Wohnrecht oder Rückmiete hier eine Überlegung wert. Katja M. Kuhn kennt den Gögginger Markt seit über 20 Jahren und hat hier zahlreiche Wohnungen vermittelt. Mehr unter Immobilienmakler Göggingen.
Häufige Fragen zum Hausverkauf mit Wohnrecht in Göggingen
Kann ich mein Haus in Göggingen verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben?
Ja, etwa über einen Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht, eine Leibrente, eine Rückmiete oder einen Teilverkauf. Welches Modell passt, hängt von Ihren Zielen und Ihrer Lebensplanung ab.
Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
Mit Nießbrauch dürfen Sie das Haus selbst nutzen oder vermieten. Ein Wohnrecht erlaubt nur das eigene Wohnen. Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen.
Bekomme ich beim Verkauf mit Wohnrecht den vollen Marktwert?
Nein. Der Käufer kann das Haus vorerst nicht selbst nutzen, deshalb wird der Wert des Wohnrechts vom Kaufpreis abgezogen. Wie hoch dieser Abzug ausfällt, hängt vor allem von Ihrem Alter ab.
Wie sicher ist eine Leibrente?
Das hängt vom Käufer und von der vertraglichen Absicherung ab. Lassen Sie die Rente im Grundbuch sichern und den Vertrag vom Notar sorgfältig gestalten.
Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
Das Wohnrecht bleibt bestehen, Sie dürfen das Haus aber nicht vermieten. Wer diese Möglichkeit offenhalten möchte, sollte über einen Nießbrauch nachdenken.
Sollten meine Kinder in Augsburg beim Verkauf mitreden?
Rechtlich entscheiden Sie allein. Ein offenes Gespräch hilft trotzdem, Missverständnisse beim späteren Erbe zu vermeiden und zu klären, ob ein Kind das Haus übernehmen möchte.
Wer hilft mir in Göggingen bei der Entscheidung?
Für die Bewertung und den Verkauf eine Maklerin mit Ortskenntnis, für die Verträge der Notar und für die steuerlichen Fragen ein Steuerberater.
Ein Auszug aus meinen Referenzen in der Umgebung. Alle vermittelten Immobilien finden Sie unter Referenzen.
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Lassen Sie zuerst den Marktwert Ihres Hauses ermitteln. Mit dieser Zahl können Sie die Modelle in Ruhe vergleichen und mit Ihrer Familie, Ihrem Notar und Ihrem Steuerberater besprechen. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie Katja M. Kuhn, Die Stadtmaklerin, unter 0160 2202002.